Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,16805
BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79 (https://dejure.org/1980,16805)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1980 - 7 B 82.79 (https://dejure.org/1980,16805)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - 7 B 82.79 (https://dejure.org/1980,16805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,16805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verpflichtung der Polizei zum Anhalten und zur Täterfeststellung im Falle einer beobachteten Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften - Berücksichtigung der Verkehrslage bei der Frage der Zumutbarkeit der Vornahme polizeilicher Maßnahmen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79
    Die Fahrtenbuchführungspflicht nach § 31 a StVZO ergänzt die für das Kraftfahrzeug bestehende Kennzeichnungspflicht nach den §§ 18, 23 StVZO, wenn dazu besonderer Anlaß besteht (Urteile vom 23. April 1971 a.a.O. und vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 49.77 - in VkBl. 1979, 209).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79
    Entgegen der Ansicht des Klägers weicht die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts nicht von dem Urteil des Senats vom 23. April 1971 - BVerwG 7 0 66.70 - (Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 - DAR 1972, 26 [BVerwG 23.04.1971 - 7 C 66/70]) ab.
  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79
    Der Senat hat diese Frage mit seinen Urteilen vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - (BVerwGE 18, 107 [110, 111]) und vom 23. April 1971 a.a.O. im bejahenden Sinne entschieden.
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79
    Zudem hat der Senat mit Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442, 16 § 31 a StVZO Nr. 5 = NJW 1979, 1054) klargestellt, daß aus § 31 a StVZO nicht die Pflicht der Polizei zu entnehmen ist, bestimmte Ermittlungsmittel anzuwenden, insbesondere den Täter auf frischer Tat zu stellen, sondern nur der allgemein geltende Grundsatz entnommen werden kann, daß die Polizei in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen hat, die in gleich liegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen.
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 56.69

    Verkehrszuwiderhandlung - Wechsellichtzeichen - Fahrtenbuch - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79
    Die Frage nach der Berechtigung der Polizei, die Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verstoß - hier Überfahren einer Kreuzung bei Rotlicht - zu erteilen, hat der Senat bereits mit Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG 7 C 56.69 - (Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 5 = VerkMitt. 1971, 35) beantwortet.
  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Die Fahrtenbuchführungspflicht nach § 31a StVZO ergänzt also die für das Kraftfahrzeug bestehende Kennzeichnungspflicht, wenn dazu besonderer Anlass besteht (vgl. Beschluss des BVerwG vom 12. Februar 1980 - 7 B 82.79 -, Buchholz a.a.O. Nr. 7 m.w.N.), falls nämlich ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht trotz angemessenen und zumutbaren Ermittlungsaufwands der für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. -straftaten zuständigen Behörde nicht hat aufgeklärt werden können.
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Danach kann auch ein einmaliger leichterer Verkehrsverstoß eine derartige Auflage rechtfertigen, wenn sich der Verstoß verkehrsgefährdend auswirken kann; dies ist, wie der Senat weiterhin ausgesprochen hat, beim überfahren einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel regelmäßig der Fall (Urteil vom 20. November 1970 - BVerwG 7 C 56.69 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 5 = VerkMitt. 1971, 35; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 -).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Mit ihr soll in Ergänzung der Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, daß anders als in dem Fall, der Anlaß zur Auferlegung eines Fahrtenbuches gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - BVerwG 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107; Urteil vom 23. April 1971 - BVerwG 7 C 66.70 - Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7 = VRS 42, 61; Beschluß vom 12. Februar 1980 - BVerwG 7 B 82.79 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht